Technische Informationen

Für die richtige Anwendung unserer Produkte finden Sie hier Informationen zur Verarbeitung und Pflege. Sollte noch Fragen offen sein, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, am besten per email oder kommen Sie gleich in unserer großen Ausstellung.

FARBEN

LEHM

DÄMMUNG

Impressum

UNTERNEHMENSDATEN
Inhaber: Antonios und Konstantin Kondilis
Sitz des Unternehmens: Bonn, Deutschland
UST-ID: DE 333 550 509

REDAKTION UND REALISATION
Antonios Kondilis
HERAUSGEBER
ECOBAU MARKT
Antonios und Konstantin Kondilis GbR
Königswinterer Str. 308
53227 Bonn
Tel.: 0228 929 736 00
Fax: 0228 929 736 08
mail: info@ecobau-markt.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle von uns zu erbringenden oder erbrachten Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Sie werden
schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers / Käufers
wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern oder aufheben,
müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2. Produkthaftung
Wir verpflichten uns, unsere Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten über Einsatz, Verarbeitung und Anwendung
unserer Waren zu beraten und die entsprechenden Auskünfte zu geben. Diese Unterstützung erfolgt nach bestem
Wissen unserer Mitarbeiter, entbindet unsere Kunden jedoch nicht von der eigenen Prüfung unserer Waren für den
vorgesehen Verwendungszweck.
3. Aufträge
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch uns. Die Bestätigung kann schriftlich erfolgen, durch
Übersendung der Rechnung oder der Lieferung der Ware. Das gilt auch für die von Vertretern oder Verkäufern im
Außendienst getätigten Aufträge. Für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen,
Muster oder dergleichen) ergeben, übernehmen wir keine Haftung. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessung
oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angeforderte Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten oder anderen Drucksachen
enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte.
4. Angebots- und Entwurfsunterlagen
Die Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen und Kostenvoranschlägen sowie
deren fachlichen Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder
vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom
Auftraggeber zu beschaffen. Wir stellen dem Auftragnehmer die hierfür notwendigen Unterlagen zu Verfügung.
5. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager zuzüglich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer. Bei
Ausführung des Auftrages vier Monate nach Vertragsabschluss gelten die jeweiligen Tagespreise.
6. Lieferung
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir eine verbindliche
Lieferfrist ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluss zusagen. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt der
Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann, gilt
die Lieferfrist mit Meldung der Versandtbereitschaft als eingehalten. Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare
Umstände, die die Lieferung oder der Herstellung erschweren oder verhindern, (z.B. Krieg, Arbeitskampf, behördliche
Maßnahmen, Betriebsstörungen) befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von der Lieferpflicht. Wird die Lieferzeit
überschritten, kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom
Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen durchzuführen. Mehr- oder Minderleistungen
bis zu 10 % sind zulässig.
7. Gefahrübergang
Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Lager verlässt. Bei
Handwerksleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über, es sei denn, er ist mit
der Abnahme in Verzug. In diesem Fall gilt der Verzugszeitpunkt als Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Gleiches gilt, wenn
die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird. Wird das Ergebnis
einer erbrachten Handwerksleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder aus anderen unabwendbaren
Umständen die wir nicht zu vertreten haben, beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bis
dahin erbrachten Leistung.
8. Zahlung
Zahlung sind fällig 8 Tage nach Rechnungsdatum rein Netto. Rechnungen für Handwerksleistungen sind sofort ohne
Abzug fällig. Bei Erstgeschäften oder bei nach den üblichen Auskünften unzureichender Kreditwürdigkeit erfolgt die
Lieferung nur nach vorheriger Zahlung. Es werden nur für uns kostenfreie Zahlungen auf eines unserer Konten oder Barbzw.
Scheckzahlungen akzeptiert. Bei Zeitüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von 4 %
über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskont, mindestens aber 9 % vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sollte der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, sind
alle Rechnungen sofort fällig.
Etwaige Zahlungsvergünstigungen oder Rabatte entfallen dann.
9. Umtausch und Warenrückgabe
Das Recht Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gilt ausschließlich für Lagerware und längstens für 2 Wochen
nach Kauf und nur nach vorheriger Absprache. Es kann nur Ware in einwandfreiem Zustand unter Vorlage des
Kaufbeleges umgetauscht oder zurückgegeben werden. Bei Warenrückgaben berechnen wir für unseren Aufwand
pauschal 20 % des Kaufpreises. Die Erstattung erfolgt nach unserer Wahl durch Gutschrift oder in bar.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser
Eigentum (Vorbehaltsware), auch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen gezahlt wird. Bei
laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, über die
Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Darüber hinausgehende Verfügungen wie Verpfändung,
Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder Sicherheitsübereignung sind nicht gestattet. Pfändungen der
Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls zu melden. Veräußert der Käufer die
Vorbehaltsware, so gilt die sich daraus ergebende Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns
abgetreten. Der Käufer ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlungsverzuges oder
Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat der Käufer uns auf Verlangen über jede einzelne
Forderung eine Abtretungsurkunde einzureichen. Die Abtretung hat nicht die Befreiung des Käufers von seiner
Zahlungspflicht zur Folge. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, erfolgt die
Verarbeitung für uns. Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verarbeitet oder gemischt, so erwerben
wir Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis der entsprechenden Warenwerte
zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
11. Mängelrüge
Der Käufer hat die gelieferten Sachen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Mängel schriftlich
innerhalb einer Woche anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt,
der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Verdeckte Mängel müssen uns sofort nach ihrer Entdeckung,
spätestens aber innerhalb von 3 Monaten schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zweifeln an der einwandfreien Beschaffenheit
einer zu verarbeitenden Ware muss die Verarbeitung sofort eingestellt werden. Bei Naturmaterialien können im Einzelfall
gegenüber den vorgelegten Mustern Abweichungen in Musterung und Farbe auftreten. Diese stellen keinen Grund für
eine Mängelrüge dar.
12. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann herabsetzen der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand
der Gewährleistung ist, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.
13. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder der Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen.
Beanstandungen, die auf mangelhafter Herstellung bei unseren Lieferanten beruhen, werden nur soweit berücksichtigt,
wie das Lieferwerk Ersatz leistet. Unsere Haftung für Verzug, für Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus Verschulden bei Vertragsschluss ist sowohl gegen unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt auf
Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für das Fehlen von ausdrücklich
zugesicherten Eigenschaften oder wenn wir nach den Grundsätzen der Produkthaftung zwingend in Anspruch
genommen werden können.
14. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Bonn, ansonsten Wohnsitz des Auftraggebers. Erfüllungsort ist
Bonn. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Rechtstreitigkeiten aus
oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Zugrundelegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland
entschieden
15. Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit und rechtliche Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien
werden die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame, rechtlich durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die nach
Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten
kommt.

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und 14:00 - 18.00 Uhr

Mi. 09.00 - 13:00 Uhr
Sa. 09.00 - 13.00 Uhr

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